
Am Ende des Jahres wollen die Leute Aktien haben, manche fangen sogar mit der Steuererklärung an. Dieses Jahr dürfte jedoch etwas anders verlaufen als sonst, da im Laufe des Jahres viele staatliche Hilfs- und Entlastungspakete hinzugekommen sind. Außerdem gibt es im Dezember zwei weitere finanzielle Unterstützungspakete: Fernwärme- und Gasnothilfe sowie eine Energiekostenpauschale für Rentner.
Der Hilfe-Dezember kommt – auch ohne Bewerbung
Privathaushalte und gewerbliche Kunden mit einem Jahresverbrauch von bis zu 1,5 Millionen Kilowattstunden werden im Dezember vom Bund unterstützt. Damit sind Abschlagszahlungen für Gas und Fernwärme möglich. Verbraucher müssen nicht selbst um Hilfe bitten, denn alles wird von Energieversorgern betrieben.
Direktkunden müssen im Dezember keine Vorauszahlung leisten. Mieter hingegen, die ihre Energielieferung vom Vermieter beziehen, erhalten eine Entlastung, die mit der nächsten jährlichen Heizkostenabrechnung übergeht. Bereits im Dezember müssen Vermieter den Mietern die voraussichtliche Kredithöhe mitteilen.
Für die meisten Bürger sind Sozialleistungen keine Steuern. Ausnahmen sind Personen, die jährlich mehr als 75.000 Euro haben, sie müssen die Auszahlung versteuern.
Die Möglichkeit, eine Pauschale auch für Rentner zu berechnen
Arbeitnehmer, die die Steuer bereits im September erhalten haben: Energiepauschale. Jetzt erhalten auch Rentner einen Heizkostenzuschuss von 300 Euro. Das Geld muss nicht gesondert beantragt werden: Die Energiekostenpauschale wird einmalig von den jeweiligen Rentenzahlstellen bis Mitte Dezember gezahlt. Sie ist einkommensteuerpflichtig, aber nicht sozialversicherungspflichtig.
Zeitumstellung bei der Deutschen Bahn
Auch manches wird im Dezember teurer, zum Beispiel die Bahn: Ab dem 11. Dezember müssen Kunden mehr für ihre Tickets bezahlen. An diesem Tag findet die reguläre Winterzeitumstellung der Deutschen Bahn statt.
Laut Angaben der Deutschen Bahn erhöhte sie ihre Preise im Fernverkehr um durchschnittlich 4,9 Prozent und nannte als Grund dafür hohe Preise. Auch andere Neuerungen sind von Fahrplanänderungen betroffen, etwa zusätzliche Verbindungen auf bestimmten Strecken.
Außerdem wichtig im Dezember:
- Die Schlechtwettersaison beginnt und damit die Zeit der befristeten Arbeitserlaubnis: Unternehmen der Baubranche können diese nutzen, um wetterbedingte Lohnausfälle zu kompensieren.
- Im ganzen Bundesgebiet zum Warntag am 8. Dezember ausgerufen, wird das nach der Flutkatastrophe in Westdeutschland im Juli 2021 eingerichtete sogenannte „Zellfunk-Warnsystem“ zunächst flächendeckend getestet. Um 11:00 Uhr gibt es offizielle SMS-Nachrichten der Behörden an alle Handys und andere mobile Geräte.
- Silvester wird auch dieses Jahr wieder laut: Das Feuerwerksverbot von vor zwei Jahren wird aufgehoben.
- Nicht vergessen: Damit alle Weihnachtsbriefe und -pakete pünktlich beim Empfänger ankommen, empfiehlt die Post, Briefe bis spätestens 22. Dezember 2022 und Weihnachtspakete bis spätestens 20. Dezember 2022 zu versenden.