
Vodafone- und Telekom-Kunden stehen vor drastischen Veränderungen.Foto: dpa / Federico Gambarini
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Seit 2016 ist innerhalb der Europäischen Union das Verfahren zur Gewährleistung der Netzneutralität in Kraft. Seither sind Internetprovider gesetzlich verpflichtet, den gesamten Datenverkehr gleich zu behandeln. Dem sind die Mobilfunkkonzerne Telekom und Vodafone in der Vergangenheit jedoch nicht nachgekommen – und jetzt ist Stillstand.
Trotz dieses Prozesses werden die sogenannten „Preisdiskriminierungspraktiken“ weiterhin angewendet. Ab dem 1. April 2023 soll damit endgültig Schluss sein.
Die Regelung verstößt gegen die Netzneutralität
Zero-Rating bietet Kunden zur Nutzung bestimmter Online-Dienste ohne Datenvolumen vom bestehenden Vertrag ausgeschlossen. Je nach Vertrag können Sie Spotify, Netflix oder Instagram nutzen, ohne befürchten zu müssen, dass die mobilen Daten für andere Mobilfunkdienste nicht ausreichen.
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Diese Praxis ist jedoch seit März 2022 verboten, weil sie gegen die kollektive Neutralität verstößt und die Rechte der Verbraucher und ihre Wahlmöglichkeiten untergräbt, so der „Ver Verbraucherzentrale Bundesverband“ (VZBV). Dort sagt er:
„Wenn Kunden also Online-Dienste nutzen, ohne ihr monatliches Datenvolumen zu reduzieren, werden die Daten benachteiligt, die nicht unter die Option fallen.“
Bereits 2017 forderte der VZBV ein Verbot von steuerfreien Produkten.
Zero-Rating-Vorschrift verstößt gegen EU-Recht
Nachdem der VZBV den Mobilfunkanbieter Vodafone wegen bestimmter Teile seines Reisepasses geklagt hatte, zog ihn das Berufungsgericht vor den Europäischen Gerichtshof. Im September 2021 entschied es, dass der Nullpreis eine Grundlage gegen die Regeln der Netzneutralität und damit gegen geltendes EU-Recht bietet.
Daraufhin verbot die Bundesnetzagentur im April 2022 endgültig deren Verkauf – empfahl den betroffenen Anbietern aber eine lange Übergangsfrist, um ihre Tarife zu ändern. Diese Saison neigt sich dem Ende zu.
Auch die Telekom ist von dem Urteil betroffen. Foto: Geisler-Fotopress / Christoph Hardt/Geisler-Fotopress
Ab Juli 2022 darf ein solcher Tarif Neukunden nicht mehr angeboten werden, Bestandskunden können den Service ab dem 31. März 2023 ebenfalls nicht nutzen. Die Verträge von Vodafone Pass und Telecom Regular Stream On ändern sich zum 1. April 2023.
Die Telekom hat bereits angekündigt, ihren Kunden zwischen dem 1. April und dem 31. Juni 2023 eine Flatrate für 90 Tage anzubieten. Vodafone-Kunden können ab April jeden Monat mit dem gleichen Datenvolumen rechnen. Die Höhe ist jedoch noch nicht bekannt.
Netzbetreiber kritisierten die Neuregelung
Wenig überraschend kritisieren die Netzbetreiber Telekom und Vodafone die Aussetzung von Nulltarif-Angeboten auf ihren Webseiten. Bisher waren Zero-Cost-Angebote eine gewinnbringende Option, um Ihre Vertragsperformance zu steigern. Die Verbraucherberatung warnt jedoch davor, dass die kostenpflichtige Option nur bescheidene Vorteile bietet. Das sagt der VZBV:
„Normalerweise führen Zero-Cost-Angebote dazu, dass das Datenvolumen von Internettarifen von vornherein begrenzt ist. Will man zusätzliche Dateneinheiten nutzen, ist dies meist nur zu hohen Preisen möglich.“
Langfristig verspricht sich die Verbraucherberatung eine Verbesserung der Ausgangslage für Verbraucher. Anbieter können künftig größere Datenvolumen oder günstigere Flatrate-Preise für den Mobilfunk anbieten und sich so einen Wettbewerbsvorteil am Markt verschaffen. – das ist die Hoffnung des VZBV.
Die gemeinsame Zeit von Rewe und Payback neigt sich dem Ende zu. Das Prämiensystem funktioniert beim Supermarkt seit 2014 und beim Penny-Rabatt seit 2016. So konnten Kunden mit jedem Euro Punkte sammeln und diese dann entweder gegen Prämien eintauschen – oder sogar den anschließenden Einkauf damit bezahlen.